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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1.
1.	Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde bei der Zahlung per Kreditkarte oder PayPal den Button „ZAHLUNG BESTÄTIGEN“ betätigt.

2.	Stromlieferung
2.1            Die innogy eMobility Solutions GmbH beliefert den Kunden mit Strom sobald der Kunde die Zahlung durchgeführt hat.
2.2            Der Ladevorgang endet automatisch nach Ablauf der gebuchten Zeit oder bei vorzeitiger Unterbrechung durch den Kunden. Bei vorzeitiger Unterbrechung durch den Kunden verfällt der Restbetrag.

3.	Preise
Für den Ladevorgang gelten die auf der mobilen Website ausgewiesenen Preise. Die genannten Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer erhöht.

4.	Anwendungsbeschreibung innogy ePower direct:

Zugang per QR-Code-Scan
o	Scannen Sie den am Ladepunkt angebrachten QR-Code für das Direct Payment mit dem Barcodescanner Ihres Smartphones. Alternativ können Sie auch die ausgewiesene URL direkt in Ihrem Internetexplorer eingeben. Zusätzlich werden Sie dann noch um die Eingabe der Ladepunktnummer des Ladepunktes gebeten.
o	Starten Sie den Vorgang mit „JETZT LADEN“
o	Wählen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsmethode – Kreditkarte oder PayPal sowie einen Tarif/Stromstärke
o	Geben Sie die gewünschte Ladedauer in Minuten ein
o	Ihnen wird nun der Gesamtpreis für den ausgewählten Ladevorgang angezeigt
o	Wenn Sie die Auswahl für Ihren Ladevorgang abgeschlossen haben bestätigen Sie die AGBs und betätigen Sie „WEITER“

Zahlung via PayPal
o	Nach der Auswahlseite werden Sie aufgefordert sich auf Ihrem PayPal-Konto einzuloggen.
o	Geben Sie nachfolgend die angefragten Informationen Ihres PayPal-Kontos ein
o	Nach erfolgreicher Eingabe und Übermittlung wird der Ladeprozess gestartet. Sie werden aufgefordert Ihr Auto mit der Ladesäule zu verbinden. Der Ladevorgang startet automatisch.
Zahlung via Kreditkarte
o	Nach der Auswahlseite werden Sie aufgefordert Ihre Kreditkarteninformationen einzugeben
o	Mit dem Button „ZAHLUNG BESTÄTIGEN“ schließen Sie den Vorgang ab.
o	Nach erfolgreicher Eingabe und Übermittlung wird der Ladeprozess gestartet. Sie werden aufgefordert Ihr Auto mit der Ladesäule zu verbinden. Der Ladevorgang startet automatisch.

HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei ePower Direct um unser Direktbezahlsystem handelt.
Je nach Anbieter stehen Ihnen folgende Tarife zur Auswahl:
o	Abrechnung nach Zeit: Bei der Abrechnung nach Zeit haben Sie verschiedene Tarife in Abhängigkeit der Ladeleistung zur Verfügung.
16 Ampere: Bei der Auswahl 16 Ampere können Sie maximal 11 kWh je Stunde laden (dreiphasig). Sollte Ihr Fahrzeug einphasig laden, verringert sich die geladene Energiemenge für die gewählt Ladedauer entsprechend.
32 Ampere: Bei der Auswahl 32 Ampere können Sie maximal 22 kWh je Stunde laden (dreiphasig). Bitte wählen Sie diese Ladeleistung nur aus, wenn Ihr Fahrzeug mit 32 A auch dreiphasig laden kann. Sollte Ihr Fahrzeug einphasig laden (langsames Laden mit Wechselstrom), wählen Sie bitte die Option 16 Ampere aus.
o	Abrechnung nach Energiemenge (kWh): Bei der Abrechnung nach kWh wird Ihnen ein Tarif pro kWh angezeigt. Die Gesamtkosten Ihres Ladevorgangs werden nach Abschluss des Ladevorgangs in Abhängigkeit der geladenen Energiemenge (kWh) berechnet. Bitte beachten Sie, dass wir im Vorfeld des Ladevorgangs den angezeigten Betrag reservieren. Innerhalb von 7 Tagen wird der reservierte Betrag mit dem tatsächlichen Betrag zu Ihrem Ladevorgangs verrechnet. Sollten Sie einen Nachweis über den tatsächlichen Betrag benötigen, wählen Sie bitte die Option „Rechnung erstellen“.
o	Abrechnung nach Ladevorgang: Bei der Abrechnung nach Ladevorgang wird Ihnen ein Tarif pro Ladevorgang angezeigt. Die Abrechnung erfolgt vor dem Ladevorgang und ermöglicht Ihnen unmittelbar das einmalige Laden.

Grundsätzlich erhalten Sie nach dem Ladevorgang lediglich einen Beleg. Auf Wunsch können Sie eine personalisierte Rechnung anfordern. Wählen Sie dazu die entsprechende Option im Zahlungsprozess.

Die Rechnungsstellung, soweit überhaupt durch Sie ausgewählt, erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail. Sie sind verpflichtet uns zu diesem Zweck bei Auswahl der entsprechenden Option Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und diese empfangsbereit zu halten. Es wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechnungen per E-Mail von uns ohne weitere Sicherungsmaßnahmen und insbesondere ohne eine Verschlüsselung versendet werden.
Allgemeine Stromlieferbedingungen Autostrom

Stand September 2016

16.	Stromlieferung
1.1Die innogy eMobility Solutions GmbH beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen innogy Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach innogy eMobility Solutions GmbH Stromprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgt ist.
1.2            Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich.
     Jeder Benutzer einer innogy Ladestation hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen,  Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein.
1.3            Die innogy eMobility Solutions GmbH liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2 - freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
1.4            Wichtiger Hinweis: Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungs- scheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Autostroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung ist diese Bemessungsscheinleistung nicht zu überschreiten. Die Abnahme des Autostroms mit einer Stromstärke von mehr als 20 A kann zur Beschädigung des Netzanschlusses führen und ist daher untersagt.
1.5            Der Kunde ist nicht im Besitz eines Erlaubnisscheins gem. § 4 Stromsteuergesetz und damit nicht von der Stromsteuer befreit.

o	Preise
2.1            Der Preis kann jederzeit kostenlos über den technischen Kundenservice erfragt werden: T 0800 − 22 55 793 (Kostenlose Hotline aus dem deutschen Festnetz, Geschäftszeiten: Mo.–Fr. 7.00 Uhr–20.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr–14.00 Uhr). Die genannten Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer erhöht.
2.2            Im Strompreis sind folgende Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneuerbare-Energien-Umlage, die Netz- entgelte (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17f EnWG Offshore-Umlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und der § 19 StromNEV- Umlage) die Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, die Abrechnungskosten und die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Ebenfalls enthalten sind die Kosten aus Nutzung der Ladeinfrastruktur.

3.	Preisänderungen
3.1            Preisänderungen durch die innogy eMobility Solutions GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die innogy eMobility Solutions GmbH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeblich sind. Die innogy eMobility Solutions GmbH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die innogy eMobility Solutions GmbH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
3.2            Die innogy eMobility Solutions GmbH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die innogy eMobility Solutions GmbH Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Die innogy eMobility Solutions GmbH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
3.3            Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
3.4            Ziffern 3.2 bis 3.3 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

4.	Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.


Informationspflichten gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 a EGBGB

5.	Umfang der Belieferung
Die innogy eMobility Solutions GmbH ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange die innogy eMobility Solutions GmbH an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

6.	Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten
6.1            Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die innogy eMobility Solutions GmbH von der Leistungspflicht befreit.
6.2            Die innogy eMobility Solutions GmbH ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der innogy eMobility Solutions GmbH bekannt sind oder von der innogy eMobility Solutions GmbH in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

7.	Haftung
7.1            Die innogy eMobility Solutions GmbH haftet in den Fällen des § 7 nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 7 Satz 1 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die innogy eMobility Solutions GmbH dem Kunden auf Anfrage gerne mit.
7.2            Im Übrigen haften die Parteien vorbehaltlich der Absätze (3) und (4) nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Parteien haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die jeweils andere Partei vertrauen darf). Schließlich haften die Parteien, wenn und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
7.3            Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.4            Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt nicht im Rechtsverkehr mit Privatkunden.
7.5           Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.

8.	Vertragspartner
innogy eMobility Solutions GmbH, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund
Geschäftsführung: Elke Temme, Stefan von Dobschütz, Thomas Hüsgen
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund
Handelsregister-Nr. HRB 30359
Umsatzsteuer-IdNr.: DE320572383

9.	Kundendienst
innogy SE
Kundenservice
Postfach 1616
50306 Brühl
E-Mail: emobility@innogy.com

Allgemeiner Kundenservice:
Mo. − Fr.: 7.00 Uhr – 20.00 Uhr, Sa.: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr, T 0800 − 88 88 8621

Technischer Kundenservice:
24h, T 0800 − 22 55 793
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkgebühren ggf. deutlich abweichend)